Reiseabbruchversicherung: Wenn der Urlaub früher als geplant endet

Wenn der Babysitter krank wird oder zu Hause der Blitz einschlägt

Endlich im Urlaub: den Flieger pünktlich erwischt, das Einchecken beim Hotel hat auch geklappt und sogar das Gepäck ist vollzählig – jetzt kann ja eigentlich nichts mehr schiefgehen. Also ab an den Pool, in die Hängematte oder an den Strand und einen sorgenfreien Urlaub genießen!

Was viele vergessen: Auch nach Urlaubsantritt ist man als Reisender vor unvorhersehbaren Ereignissen, die die wohlverdiente Erholung in der Karibik oder auf Mallorca gefährden, nicht sicher. Was ist, wenn der Babysitter plötzlich erkrankt und nicht mehr auf die Kleinen aufpassen kann? Gut, so etwas ließe sich vielleicht noch telefonisch regeln. Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn es im leerstehenden Eigenheim zu einem Brand gekommen ist, etwa durch einen Blitzschlag. Oder wenn es einen Einbruch gab und wertvolle Gegenstände oder eventuell zu Hause gelassene Kreditkarten entwendet wurden. Oder ein enges Familienmitglied hat einen Autounfall oder, oder, oder…

Leider können auch während man selbst am Strand liegt und relaxt, tausend Dinge passieren, die den Urlaubsfrieden nachhaltig stören. Insbesondere wenn es sich um einen Unglücksfall innerhalb der Familie handelt, können die wenigsten mit gutem Gewissem weiterhin am Pool entspannen und Cocktails schlürfen.

Also ab zum Flughafen und die nächste Maschine Richtung Heimat nehmen. Und wer übernimmt die Kosten? Die Antwort ist einfach: Bei einem außerplanmäßigen Heimflug muss der Reisende selbst die Tasche greifen – und das meist auch recht tief.

Was leistet eine Reiseabbruchversicherung und worauf muss man achten?

Es sei denn, man hat vor Antritt der Reise eine entsprechende Reiseabbruchversicherung abgeschlossen. In diesem Fall kann man sich entspannt zurücklehnen und sich auf die Probleme daheim konzentrieren – die Versicherung übernimmt die Flugkosten.

Und nicht nur das: Die Versicherung bietet Schutz im Falle eines Reiseabbruchs aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn man direkt nach dem Check-in einen Unfall hat, etwa sich den Knöchel verstaucht oder einen Ohnmachtsanfall bekommt, und deswegen nicht mit an Bord der Urlaubsmaschine gehen kann – auch hier erstattet die Versicherung die anfallenden Kosten.

Dennoch haben Reiseabbruchversicherungen in der Regel strenge Kriterien zur Rückerstattung, die vor Abschluss in den AGB genauestens nachgelesen werden sollten. Die meisten Versicherungen erstatten in der Regel im Falle eines schweren Unfalls oder eines Todesfalles innerhalb des familiären Umfeldes. Auch eine plötzliche Krankheit (welche mit ärztlichem Attest bescheinigt werden kann) sowie Elementarschäden am Eigenheim gelten als Versicherungsfälle. Oftmals bieten die Tarife zudem Versicherungsschutz im Falle eines unerwarteten Verlusts des Arbeitsplatzes oder auch im Falle eines kurzfristigen Jobangebotes – hier allerdings nur, wenn der Versicherte vor Vertragsabschluss arbeitslos war.

Nicht in Anspruch nehmen kann man die Versicherung hingegen, falls die Arbeitslosigkeit schon vor der Buchung der Reise bekannt war – hier bleibt man in der Regel auf den Kosten sitzen. Ebenso wenig erstatten die meisten Reiseabbruchversicherungen, wenn ein Todesfall im Freundeskreis als Grund für den Reiseabbruch angegeben wird. Selbiges gilt, wenn der Versicherte zwar erkrankt ist – etwa an einem leichten grippalen Infekt – aber deswegen nicht als reiseunfähig eingestuft wird. Auch hier hat jeder Tarif seine eigenen Restriktionen, die vorher genauesten geprüft werden sollten.

Nichtsdestotrotz bieten Reiseabbruchversicherungen eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Ernstfall und sind besonders für Vielbucher oder Familien mit Kindern eine sinnvolle Maßnahme, eventuelle finanzielle Einbußen zu verhindern.