Ohne Koffer in den Urlaub? Eine Reisegepäckversicherung übernimmt bei Verlust des Gepäckstücks

Endlich im Urlaub – nur der Koffer ist nicht da

Es ist so schnell passiert: Man hetzt beladen mit Gepäck durchs Gedränge, um den Flug noch rechtzeitig zu erwischen, oder man hat sich kurz für die Souvenirs interessiert und mal einen Moment nicht aufgepasst – und schon ist die Tasche/ der Koffer weg! Insbesondere Bahnhöfe oder Flughäfen sind wahre Diebstahl-Hotspots, hier machen geübte Taschendiebe leichte und schnelle Beute.

Reisende sind oftmals abgelenkt – und somit potentielle Opfer. In vielen Tourismus-Hochburgen haben sich daher ganze kriminelle Gruppen auf das Bestehlen von Urlaubern spezialisiert. Das ist allerdings besonders ärgerlich, wenn sich in dem Gepäckstück nicht nur T-Shirts und Shorts, sondern auch wertvolle Gegenstände wie ein Laptop, eine teure Kamera etc. befunden haben.
Diebstahl ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, um auf Reisen um eines oder mehrere Gepäckstücke erleichtert zu werden.

Nicht selten sind es auch die Fluggesellschaften, denen hier und da mal ein Koffer abhanden kommt – oder er landet am falschen Flughafen. Ebenfalls ärgerlich – da steht man im Urlaubsland und muss erst mal shoppen gehen.

Was leistet eine Reisegepäckversicherung und für wen lohnt sich diese?

Schutz verspricht dagegen eine vor der Reise abgeschlossene Reisegepäckversicherung. Diese übernimmt den finanziellen Schaden bei Beschädigung, Verlust oder Zerstörung des Gepäcks. Dies rechnet sich vor allem bei Schiffs- oder Fernbusreisen: Denn die meisten Busunternehmen übernehmen keinerlei Kosten, wenn ein Koffer oder eine Tasche aus dem Gepäckraum entwendet wird.

Selbiges gilt für Reedereien – lediglich bei nachgewiesenem Verschulden (das wäre etwa ein Schiffsunglück) kommen diese für den Schaden auf, falls ein Gepäckstück aus der Kabine gestohlen wird. Im Regelfall bleibt der Reisende ohne passende Police hier also auf den Kosten sitzen.

Dennoch gibt es bei Abschluss einer Versicherung einige Restriktionen und Leistungsausschlüsse zu beachten: So zahlt die Police beispielsweise nur, wenn die Sorgfaltspflicht beachtet wurde. Das heißt: Wenn ein Reisender seinen Koffer unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum stehen lässt, etwa um kurz auf die Toilette zu gehen oder eine Zeitung zu kaufen, trägt er die Schuld, falls das Gepäckstück daraufhin entwendet wird – die Versicherung zahlt in diesem Fall keinen Cent.

Als generelle Richtlinie für den Abschluss einer entsprechenden Police ist stets der Gesamtwert des mitgeführten Gepäcks zu beachten. Liegt dieser unter 1400 Euro, ist der Abschluss einer separaten Versicherung nicht unbedingt notwendig. Zumindest nicht solange die Koffer während des Fluges verloren gehen. Hier versichern die meisten europäischen Fluggesellschaften das Gepäck der Reisenden – mit einem maximalen Gesamtwert von 1400 Euro pro Person.

Dieser ist allerdings schnell überschritten, etwa wenn man mit hochwertigem Schmuck, einer speziellen Sportausrüstung (z.B. zum Tauchen) oder teuren elektronischen Geräten wie Laptop, Tablet und Co. im Schlepptau verreist. Hier ist eine separate Police unumgänglich.

Doch nicht nur der Gepäckwert, auch die Dauer der Reise ist ein entscheidender Faktor: Je länger der Aufenthalt am Urlaubsort, desto größer das potentielle Risiko, Opfer eines Diebstahls zu werden oder einzelne Gepäckstücke zu verlieren. Dies gilt insbesondere, wenn über mehrere Destinationen gereist wird oder wenn zusätzlich teures Sportgerät mitgeführt wird, etwa ein Mountainbike, Skier oder ein Surfbrett.

Fazit: Wer lediglich zu einem kleinen Wochenendtrip aufbricht und Laptop und Co. zu Hause lassen möchte, muss nicht zwingend eine private Gepäckversicherung abschließen. Jeder, der für mehrere Wochen oder gar Monate verreist und wertvolle Gegenstände gleich welcher Art mit sich führt, ist mit einer entsprechenden Police jedoch mehr als gut beraten.