Krankenbett statt Hängematte: Eine Reisekrankenversicherung sollte bei jeder Reise mit an Bord sein
Kein Geld, keine Behandlung
Reisen ist aufregend: andere Menschen, andere Sitten und Bräuche und eine fremde Sprache – für Kosmopoliten gibt es nichts Schöneres. Außer man wird krank. Das ist im Ausland meist weniger berauschend – andere medizinische Standards und Sprachbarrieren machen den Krankenhausaufenthalt „abroad“ meist zur Belastungsprobe. Noch unschöner wird es dagegen, wenn im Nachhinein die dicke Rechnung kommt.
Denn nicht selten sind Urlauber und Reisende der Annahme, dass ihre heimische Krankenversicherung die Kosten eines Klinikaufenthaltes oder Notarzteinsatzes in der Karibik schon übernehmen wird. Weit gefehlt. Ausschließlich bei einer Reise in ein EU-Land übernimmt die hiesige Krankenkasse nachher einen kleinen Anteil der entstandenen Kosten – außerhalb der EU zahlt sie dagegen keinen Cent.
Hier bleibt der Reisende oftmals auf einem Berg von Schulden sitzen – besten Falls. Denn nicht selten behandeln Ärzte und Kliniken im Ausland nur gegen Zahlung per Vorkasse – je nach Beschwerden ein wahrer Alptraum für alle, die nicht zufällig die Millionen auf der Bank horten. Denn tatsächlich bewegen sich die Behandlungskosten im Ausland schnell mal im fünf- bis sechsstelligen Bereich.
Was leistet eine Reisekrankenversicherung und warum sollte man unbedingt eine abschließen?
Wer nach dem Urlaub nicht vor dem finanziellen Aus stehen möchte, sollte im Vornherein unbedingt eine Reisekrankenversicherung abschließen. Sie gilt als die Königin unter den Reiseversicherungen und schützt vor unliebsamen Überraschungen, wenn man sich während der Urlaubsreise doch mal in eine Klinik oder Arztpraxis begeben muss.
Und das passiert oft schneller als man denkt: Magen verdorben? Insektenstich mit allergischer Reaktion? Sonnenstich? Insbesondere in Ländern mit exotischer Speisekarte und extremen klimatischen Verhältnissen kommt es schneller zu gesundheitlichen Problemen als die meisten Reisenden annehmen.
Hier federn private Reisekrankenversicherungen die hohen Arzt- und Behandlungskosten ab und sorgen dafür, dass man besten Falls anschließend den Urlaub unbekümmert fortsetzen kann.
Zum Leistungsspektrum der meisten Versicherungen gehören neben ambulanten und stationären Behandlungen auch die Kostenerstattung für Medikamente, Verbandszeug oder sonstige Heil- und Hilfsmittel. Darüber hinaus kommen Reisekrankenversicherungen auch im Falle von Komplikationen während einer Schwangerschaft auf.
Sollte der Versicherte unter akuten Zahnproblemen leiden, übernimmt die Versicherung auch hier die Kosten für sämtliche schmerzstillende Zahnbehandlungen, dies beinhaltet beispielsweise die Versorgung eines Zahnes mit einer Medikamenteneinlage, einem Provisorium oder einer einfachen Füllung. Langfristige oder kosmetische Zahnbehandlungen wie das Anfertigen und Einsetzen von dauerhaftem Zahnersatz (wie Implantaten) werden jedoch von dieser Versicherung nicht übernommen, sondern sollten dann anschließend im Heimatland durchgeführt werden.
Sollte es medizinisch indiziert sein, dass die Behandlung im Heimatland durchgeführt oder fortgesetzt wird, oder sollte der Versicherte gesundheitlich nicht in der Lage sein, selbstständig die Rückreise nach Deutschland anzutreten, übernimmt die Versicherung in der Regel auch die Kosten für einen Krankenrücktransport, welche mitunter recht hoch ausfallen können.
Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass Reisekrankenversicherungen meist für einen Urlaub bzw. eine Reise von jeweils einigen Wochen vorgesehen sind. Wer plant längerfristig ins Ausland zu gehen, sollte sich nach einer Auslandskrankenversicherung umschauen, da diese auch für die alltäglichen medizinischen Kosten wie Routinekontrollen beim Arzt aufkommt.