Wenn der Urlaub ins Wasser fällt – eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor hohen Stornokosten

Wer einen Rückzieher macht, zahlt meist trotzdem

Mit Krücken am Strand entlanghumpeln? Mit dem Gipsbein am Pool relaxen? Oder nach der Zahnextraktion eisgekühlte Drinks genießen? Es gibt tausend Gründe, warum eine geplante Urlaubsreise ins Wasser fallen kann: Krankheit, der Tod eines engen Familienmitgliedes, Stress im Job oder auch eine kurzfristige Kündigung des Babysitters. Insbesondere Frühbucher sind davon betroffen: Zwar sind hier meistens die Preise deutlich freundlicher, allerdings bucht man das Risiko, dass doch noch etwas dazwischen kommt, gleich mit.

Doch wer eine Reise absagen muss, ist meist in doppelter Hinsicht gestraft, zum einen geht einem der wohlverdiente Urlaub durch die Lappen, zum anderen geht eine Stornierung nur selten kostenlos für den Betroffenen über die Bühne.

Ganz im Gegenteil: Bei Pauschalreisen werden vom Anbieter nicht selten zwischen 20 und 55 Prozent des Gesamtpreises als Stornogebühr berechnet, auch bei Hotels und Ferienwohnungen wird man oftmals kräftig zur Kasse gebeten. Und dann ist da ja noch der teure Flug ins Urlaubsland. Dieser lässt sich nicht selten überhaupt nicht stornieren, wenn, dann allenfalls bei entsprechend teurem Tarif.

Zwar lässt sich das Ganze bei einer 500 Euro-Reise noch recht gut verkraften – deutlich anders sieht es allerdings bei einer teuren Kreuzfahrt o.ä. im vierstelligen Bereich aus. Wer derartige Summen in seinen Urlaub investiert, sollte sich zuvor absichern, insbesondere wenn früh gebucht wird oder man als Familie mit Kindern verreist – hier kann besonders schnell eine Krankheit, ein Knochenbruch etc. die Urlaubspläne durchkreuzen.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung und welche Leistungen bietet sie?

In diesem Fall ist eine Reiserücktrittsversicherung meist die Rettung. Sie trägt die anfallenden Stornokosten, falls man die Reise absagen muss. Allerdings längst nicht in jedem Fall. Für die Stornierung muss es einen entsprechend schwerwiegenden Grund geben, etwa ernsthafte Gesundheitsprobleme (ein leichter grippaler Infekt gehört in der Regel nicht dazu), Verletzungen oder auch Komplikationen innerhalb einer Schwangerschaft.

Meist kommt die Versicherung auch auf, wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder sogar verstorben ist oder man unerwartet gekündigt wird. Auch wenn man als Zeuge einer Straftat vor Gericht geladen wird oder aber selbst Opfer eines Verbrechens wurde, akzeptiert die Versicherung im Regelfall die Absage der Reise und übernimmt die Kosten.

Einige Tarife bieten zudem im Falle eines plötzlichen Jobangebotes oder einer zu wiederholenden Uniprüfung Versicherungsschutz.

Anders stellt sich die Lage bei einem verpassten Flug o.ä. dar: Hier übernimmt in der Regel keine Versicherung die entstehenden Stornokosten – außer man kann nachweisen, dass die öffentlichen Verkehrsmittel, mit denen man anreisen wollte, über zwei Stunden Verspätung hatten oder gar ganz ausgefallen sind.

Deutlich kulanter zeigen sich die Versicherungen meist jedoch, wenn die Stornierung aufgrund gewisser Zustände im Reiseland erfolgt: Dies können beispielsweise kürzlich eingetretene Naturkatastrophen wie Tsunamis etc. oder auch angekündigte extreme Unwetter wie ein Hurrikan sein. Ebenfalls als Versicherungsfall werden außerdem Terroranschläge oder ernsthafte Terrordrohungen akzeptiert. Eine Trennung vom Partner, eine Hochzeit oder auch ein anderes Familienfest sind natürliche keine Versicherungsfälle – hier zahlt die Versicherung in der Regel keinen Cent.

Insbesondere wer mehrfach im Jahr verreist, sollte über eine vergleichsweise günstige Jahrespolice nachdenken. Diese versichert nicht selten Reisen bis zu 3000 Euro oder mehr und bietet meist schon für unter 100 Euro Versicherungsschutz während des gesamten Jahres.

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