Wenn der Urlaub im Krankenhaus endet – gut versichert auf Reisen

Die Risiken des Reisens

Eine Klettertour am Grand Canyon, Cage Diving vor Australien, Safari durch Südafrika: Reisen ist etwas Wundervolles – und es birgt Risiken. Ein Haibiss beim Surfen, ein Erdrutsch beim Klettern, eine Schneelawine beim Skifahren – das alles kann den Traumurlaub im Handumdrehen in einen wahren Alptraum verwandeln und schlimmste gesundheitliche Konsequenzen haben.

Wessen Reise im Krankenhaus endet, der steht neben seiner körperlichen Versehrtheit meist jedoch auch noch vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Denn: Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nur in einigen Ausnahmefällen bei Reiseunfällem die Kosten. Dies gilt für alle Unfälle, welche sich während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg zutragen; der Versicherte muss sich also mindestens auf einer Dienstreise befinden, um überhaupt eine Chance auf Kostenübernahme durch die jeweilige gesetzliche Versicherung zu haben.

Hinzu kommt, dass nur eine gewisse Personengruppe – nämlich die der Arbeitnehmer – überhaupt gesetzlich unfallversichert ist. Selbstständige etwa fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, ebenso wenig wie Rentner, Hausfrauen oder Kinder.

Was ist eine Reiseunfallversicherung und für wen ist sie sinnvoll?

Hier kann der Unfall im Urlaub schnell zum kostspieligen Erlebnis werden, insbesondere wenn gesundheitliche Langzeitfolgen bis hin zur Berufsunfähigkeit hinzukommen. Es sei denn, der Betroffene hat vor Antritt seiner Reise eine Reiseunfallversicherung abgeschlossen. Diese federt die finanziellen Folgen von Reiseunfällen ab und bietet in der Regel weltweiten Versicherungsschutz rund um die Uhr.

Generell ist es immer angeraten, sich vor Antritt einer Reise gegen die Folgekosten eines eventuellen Unfalls im Ausland zu versichern. Besonders angeraten ist der Abschluss dieser Versicherung aber für Personengruppen, welche sich entweder durch ein Hobby wie beispielsweise eine Extremsportart oder auch durch die Wahl ihres Reiseziels per se erhöhten Risiken aussetzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Urlaubsort in einem häufig von Erdbeben, Flutwellen oder Stürmen heimgesuchten Gebiet befindet.

Welche Leistungen bietet eine Reiseunfallversicherung?

Die konkreten Leistungen variieren hierbei je nach Tarif und Anbieter; in der Regel übernimmt die Versicherung jedoch im Falle eines Reiseunfalls sowohl das Krankenhaustagegeld wie auch das Genesungsgeld. Ebenfalls zum Leistungsspektrum gehören meist auch die Bergungs- bzw. Überführungskosten, welche je nach Unfallsituation unterschiedlich hoch ausfallen können. Sind durch den Unfall gesundheitliche Langzeitfolgen entstanden, kommt die Versicherung in der Regel auch hierfür auf; die jeweilige Invaliditätsleistung berechnet sich hierbei aus dem individuellen Invaliditätsgrad sowie der zuvor festgelegten Versicherungssumme.

Im Bedarfsfalle wird meist ebenfalls eine Unfallrente oder auch eine Todesfallleistung ausgezahlt. Einige Versicherungen übernehmen zudem eventuell notwendig gewordene kosmetische Operationen, etwa im Bereich der Gesichtschirurgie.

Die Höhe der einzelnen Zahlungen ist dabei abhängig von der zuvor festgelegten Versicherungssumme. Damit die Versicherung im Ernstfalle tatsächlich zahlt, ist jedoch die Einhaltung gewisser Fristen, welche im Voraus vertraglich vereinbart werden, notwendig. Zusätzlich legen einige Anbieter einen Maximalbetrag für Schadensfälle fest oder grenzen den Zeitraum der Reise ein. Oftmals werden zudem verschiedene Risikosportarten mit extrem hoher Verletzungsgefahr wie Fallschirmspringen, Paragliding oder auch Tauchen von vornherein vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Extremsportler sollten daher vor Antritt ihrer Reise die verschiedenen Versicherungsanbieter gut vergleichen und die jeweiligen Vertragsbedingungen genauesten prüfen.

Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass diese Form der Versicherung immer nur die eigenen Schäden, welche durch einen Unfall entstanden sind, absichert, niemals dagegen die Schäden anderer beteiligter Personen. Ist man also selbst Verursacher des Unfalls, kommt die Versicherung zwar für die eigenen Kosten auf, für den Schaden des/der anderen Unfallopfer/s müsste zusätzlich eine Reisehaftpflichtversicherung abgeschlossen worden sein.